Rechtliche Grundlagen unserer Wasserversorgung
AVBWasserV
Die Stadtwerke Iserlohn unterliegen den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser (AVBWasserV)
Kosten- und Preisverhältnisse
Die INFOPLAN Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH in Düsseldorf hat eine Prüfung der Kosten- und Preisverhältnisse der Stadtwerke Iserlohn GmbH für die Wasserversorgung im Zeitraum vom 2009 bis 2011 durchgeführt.
Ergänzende Bedingungen
Folgende Kosten werden bei Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung – auch im Auftrag Dritter – in Rechnung gestellt.
Leistungsbeschreibung | Preis | |
---|---|---|
1. | Schriftliche Mahnung | 1,47 € |
2. | Telefoninkasso | 15,00 € |
3. |
Bearbeitungsgebühr für Ratenplanvereinbarung |
20,00 € |
4. | Nachinkasso / Direktinkasso | 29,90 € |
5. | Ankündigung zur Versorgungsunterbrechung* | 5,40 € |
6. |
Unmöglichkeit der Durchführung der Unterbrechung oder Wiederherstellung der Versorgung, weil der Kunde trotz vorheriger Terminankündigung nicht angetroffen oder der Zugang verweigert wurde.* |
29,90 € |
7.
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Unterbrechung der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung* |
44,90 € |
Unterbrechung der Versorgung bei nicht vorhandener Trenneinrichtung oder Außensperrung |
nach Aufwand |
|
8.
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Wiederherstellen der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung während der regulären Geschäftszeiten* |
71,28€ |
Wiederherstellen der Versorgung bei vorhandener Trenneinrichtung außerhalb der regulären Geschäftszeiten* |
148,75€ |
|
Wiederherstellen der Versorgung bei nicht vorhandener Trenneinrichtung oder Außensperrung | nach Aufwand |
Gültig ab Januar 2021
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH / Energie AG Iserlohn behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Positionen 1 bis 7 sind umsatzsteuerfrei. Im Kostenanteil für die Wiederherstellung der Versorgung unter 8 ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen geltenden Höhe (zzt. 19%) enthalten.
* Der Kunde hat das Recht, geringere Kosten nachzuweisen. Zur Wiederherstellung der Gasversorgung muss der Stadtwerke Iserlohn GmbH ein Inbetriebssetzungsantrag eines konzessionierten Fachbetriebes vorliegen.