Stromkennzeichnung
Seit dem 15. Dezember 2005 verpflichtet das deutsche Energiewirtschaftsgesetz alle Energieversorgungsunternehmen zur Strom-Kennzeichnung nach einem bundesweit einheitlichen Standard. In dieser Strom-Kennzeichnung sehen unsere Kunden also nicht nur, was in dem Strom der Stadtwerke Iserlohn steckt, sondern erhalten auch einen Einblick in den Bundesdurchschnitt.
Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7.7.2005 ergibt sich folgender Zahlenspiegel für die Stadtwerke Iserlohn. Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2019: