Netznutzungsvertrag:
26. Februar 2018
Mitteilung Nr. 1 zur Festlegung eines Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom; BK6-17-168)
BK6-17-168_anlage1_vertrag_lesefassungAnlage a. Preisblatt Strom NNE 2020
Anlage b. Kontaktdaten
Anlage c. EDI
Anlage c. EDI_TA
Anlage d. Sperrauftrag
Anlage e. Zuordnungsvereinbarung
Netznutzungsvertrag Einspeisung
Netznutzungsvertrag EinspeisungAnlage 1 - Kontaktdaten
Anlage 2 - EDI
Anlage 3 - Zuordnungsvereinbarung
EDI-Vereinbarung:
EDI-VereinbarungDatenaustauschzertifikat GPKE -.zip-
Datenaustauschzertifikat GPKE -.gz-
Netzanschluss-/Anschlussnutzungsvertrag (für höhere Spannungsebenen):
NetzanschlussvertragAnlage 1 - Beschreibung des Netzanschlusses
Anlage 2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 3 - Zustimmungserklärung
Anschlussnutzungsvertrag
Anlage 1 - Beschreibung des Netzanschlusses
Anlage 2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisblätter Netznutzung:
Entgelte für die Netznutzung ab 01.01.2021Entgelte für die Netznutzung ab 01.01.2020
Referenzpreisblatt:
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEVHochlastzeitfenster:
Hochlastzeitfenster 2019Hochlastzeitfenster 2020
Hochlastzeitfenster 2021
Engpassmanagement:
Gemäß § 15 StromNZV sind Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Pflicht umfasst:
- die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität,
- die Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt
- die prognostizierte Dauer
Im Strom-Netz der Stadtwerke Iserlohn bestehen zurzeit keine Netzengpässe und sind auch nicht zu erwarten.