Gasnetzkarte:
Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt. Sobald eine Einigung erreicht ist, werden wir die Karte an dieser Stelle veröffentlichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.gasnetzkarte.de .